Liegenschaftsservice für ausländische Streitkräfte
Zu den vielfältigen Aufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zählt der Liegenschaftsservice für die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte einschließlich der NATO-Hauptquartiere.
Als Mitglied im kollektiven Sicherheitssystem der NATO hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, den Gaststreitkräften die für die Wahrnehmung der gemeinsamen Verteidigungsaufgabe erforderlichen Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Mit der Erfüllung dieser Aufgabe trägt die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung für die Landes- und Bündnisverteidigung Rechnung.
Der Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben der BImA beschafft die notwendigen Liegenschaften und stellt diese den ausländischen Streitkräften zur Verfügung. Zudem berät die BImA die Gaststreitkräfte in sämtlichen liegenschaftsbezogenen Angelegenheiten – wie beispielsweise in umweltrechtlichen Fragestellungen.
Der Liegenschaftsservice umfasst darüber hinaus die Wahrnehmung von Rechts- und Finanzinteressen für den Bund und die ausländischen Streitkräfte sowie – auf Anforderung – auch die der NATO-Hauptquartiere. Nach einem Abzug der Streitkräfte wickelt die BImA die Rechtsverhältnisse mit dem ausländischen Staat ab.
Stationierung im Bundesgebiet
Soldatinnen und Soldaten ausländischer Streitkräfte sind dauerhaft lediglich in den alten Bundesländern stationiert. Aufgrund des Zwei-plus-Vier-Vertrages aus dem Jahr 1990 dürfen in den neuen Bundesländern und in Berlin grundsätzlich keine ausländischen Truppen stationiert werden.
Darüber hinaus halten sich vorübergehend und zeitlich befristet Angehörige ausländischer Truppen insbesondere zur Teilnahme an gemeinsamen militärischen Übungen oder zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bei militärischen Hauptquartieren und Stäben in Deutschland auf.
Völkerrechtliche Grundlagen des Aufenthalts
Wesentliche völkerrechtliche Grundlagen des Aufenthaltsrechts ausländischer Streitkräfte in Deutschland sind der Aufenthaltsvertrag, das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut sowie hierzu bestehende Unterzeichnungsprotokolle und weitere bilaterale Abkommen. Für NATO-Hauptquartiere bestehen zusätzliche völkerrechtliche Vereinbarungen. Hier sind die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte in Deutschland verbindlich geregelt.
Begründung von Nutzungsverhältnissen an Waldflächen für Zwecke der Verteidigung (NVWald)
Soweit im Zuge einer Beschaffung Nutzungsverhältnisse an Waldflächen begründet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Richtlinien für die Begründung von Nutzungsverhältnissen an Waldflächen für Zwecke der Verteidigung, kurz: NVWald. Die Richtlinien der NVWald regeln unter anderem die Entgelte für Waldflächen. Diese Entgeltansätze werden regelmäßig geprüft und angepasst. Eine Übersicht über die aktuellen Wertansätze ist hier abgelegt.