NVWald
Entgeltsätze für Randschäden auf dem Restbesitz, Gestattungsentgelt und Mindestnutzungsentgelt
1.1 Einmaliges Entgelt für die Randschäden nach Nummer 20 Abs. 3 in EUR je lfd. m ungeschützter Bestandsrand
Bei geringen bis durchschnittlichen Beeinträchtigungen bis zu | 5,50 |
Bei durchschnittlichen bis starken Beeinträchtigungen: | Ermittlung im Einzelfall |
1.2 Gestattungsentgelt nach Nummer 22 Abs. 2 in EUR je Hektar Entzugsfläche je Jahr
Mindestgestattungsentgelt: | 21,50 |
Höchstgestattungsentgelt: | 71,00 |
1.3 Mindestnutzungsentgelt nach Nummer 22 Abs. 10 in EUR je Jahr
Mindestpauschgebühr: | 14,00 |
Jährliche Hektarsätze des forstlichen Reinertrages für Waldflächen (Nr. 22 Abs. 7) in EUR/ha/a *:
Baumart | Zuordnung anderer Baumarten | EUR/ha/a |
Eiche | alle Eichenarten | 70,- |
Buche | Laubbäume mit hoher Lebensdauer (ALh) | 85,- |
Fichte | Nadelbäume ohne Douglasie, Kiefern- und Lärchenarten | 120,- |
Kiefer | Laubbäume mit niedriger Lebensdauer (ALn); alle Kiefernarten | 35,- |
Lärche | alle Lärchenarten | 80,- |
Douglasie | 230,- |
Anmerkung: Die aufgeführten Werte werden spätestens turnusgemäß alle fünf Jahre überprüft.
*) Anmerkung: Begründete Abweichungen von der Baumartenzuordnung sind möglich. Die Werte wurden auf Basis der folgenden Kostensätze für Betrieb/ Verwaltung in EUR/ha/a berechnet: Kiefer: 87,- Fichte: 124,- und Laubholz: 100,-. Forstliche Reinerträge für Mischbestände sind entsprechend ihrer Baumartenanteile abzuleiten. Besondere Bewirtschaftungsformen sind separat zu kalkulieren.