NVWald

Entgeltsätze für Randschäden auf dem Restbesitz, Gestattungsentgelt und Mindestnutzungsentgelt

1.1 Einmaliges Entgelt für die Randschäden nach Nummer 20 Abs. 3 in EUR je lfd. m ungeschützter Bestandsrand

Bei geringen bis durchschnittlichen Beeinträchtigungen bis zu

                  5,50

Bei durchschnittlichen bis starken Beeinträchtigungen:

Ermittlung im Einzelfall

1.2  Gestattungsentgelt nach Nummer 22 Abs. 2 in EUR je Hektar Entzugsfläche je Jahr 

Mindestgestattungsentgelt:  

21,50

Höchstgestattungsentgelt:

71,00

1.3 Mindestnutzungsentgelt nach Nummer 22 Abs. 10 in EUR je Jahr

Mindestpauschgebühr:      

14,00

 
Jährliche Hektarsätze des forstlichen Reinertrages für Waldflächen (Nr. 22 Abs. 7) in EUR/ha/a *:

Baumart

Zuordnung anderer Baumarten

EUR/ha/a

Eiche

alle Eichenarten

70,-

Buche

Laubbäume mit hoher Lebensdauer (ALh)

85,-

Fichte

Nadelbäume ohne Douglasie, Kiefern- und Lärchenarten

120,-

Kiefer

Laubbäume mit niedriger Lebensdauer (ALn); alle Kiefernarten

35,-

Lärche

alle Lärchenarten

80,-

Douglasie

230,-

Anmerkung: Die aufgeführten Werte werden spätestens turnusgemäß alle fünf Jahre überprüft.

*) Anmerkung: Begründete Abweichungen von der Baumartenzuordnung sind möglich. Die Werte wurden auf Basis der folgenden Kostensätze für Betrieb/ Verwaltung in EUR/ha/a berechnet: Kiefer: 87,- Fichte: 124,- und Laubholz: 100,-. Forstliche Reinerträge für Mischbestände sind entsprechend ihrer Baumartenanteile abzuleiten. Besondere Bewirtschaftungsformen sind separat zu kalkulieren.