Antragsformulare
Schadensregulierungsstelle des Bundes (SRB)
Spätestens innerhalb von drei Monaten seit Schadensereignis und Kenntnis der Umstände, aus denen sich die Beteiligung der Streitkräfte ergibt, ist der Antrag schriftlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes (SRB), Regionalbüro einzureichen! Bei Versäumung der gesetzlichen Dreimonatsfrist ist die anspruchsberechtigte Person mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen.