Im Einsatz für einheitliche Regelungen

2. Kampfmittelfachtagung

Axel Kunze, Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, begrüßt die Teilnehmenden der 2. Kampfmittelfachtagung im Berliner Humboldt Carré. (Foto: BImA)

Bonn/Berlin, 9. Dezember 2016. Wie komplex der Umgang mit Flächen ist, die durch Bombenblindgänger und alte Munition belastet sind, wurde am 8. Dezember im Berliner Humboldt Carré ein Mal mehr deutlich. Hierher lud die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu ihrer zweiten Kampfmittelfachtagung ein. Unter dem Titel „Schulterschluss bei der Kampfmittelräumung – Harmonisierungspotenziale identifiziert“ referierten Expertinnen und Experten vor rund 150 Teilnehmenden Lösungswege, um zu einheitlichen Regelungen in der Kampfmittelräumung zu kommen.

„Wir sind uns als eine der größten Flächeneigentümerinnen Deutschlands unserer Verantwortung bewusst und setzen uns daher für bundeseinheitliche Regelungen in der Kampfmittelbeseitigung ein“, erklärte Axel Kunze, Vorstandsmitglied der BImA. Die Bundesanstalt hat tagtäglich mit den Herausforderungen der Kampfmittelräumung zu tun. Darum geht sie mit der zweiten Kampfmittelfachtagung nach 2014 einmal mehr auf die Branche zu, um zur Zusammenarbeit aller Beteiligten aufzurufen und ein Podium für die nötige fachpolitische Diskussion zu bieten. So trafen sich nun Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gefahrenabwehrbehörden, Innenministerien der Länder sowie Grundstückseigentümer.

Im Gespräch vertieft: Axel Kunze, Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, und Staatssekretär Gunther Adler vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. (Foto: BImA)

Einheitliche Regelungen

Die einleitende Keynote auf der Tagung hielt Staatssekretär Gunther Adler vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Das Ministerium ist ebenfalls an bundeseinheitlichen Regelungen der Zuständigkeit, Herangehensweise oder Haftung interessiert. Es ist Mitherausgeber der „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ (AH KMR). Diese erschienen 2003 erstmals mit dem Ziel, bundesweit einheitliche baufachliche Richtlinien zur Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Grundstücken zu schaffen und Qualitätsstandards zu sichern. „Ich freue mich, dass wir ein umfassendes Werk zur Verfügung stellen können, das hoffentlich jedem, der in diesem Arbeitsfeld tätig ist, eine Unterstützung darstellt“, sagte Staatssekretär Gunther Adler. Die dritte Auflage der Arbeitshilfen soll spätestens im zweiten Quartal 2017 herauskommen, wie Ulrich Brakemeier von der Leitstelle des Bundes an der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leit-OFD) mitteilte. Die Leit-OFD hat die redaktionelle Federführung für das Regelwerk.

Neun Referentinnen und Referenten stellten dem Teilnehmerkreis die Vielfalt der Anforderungen und Aufgabenstellungen bei der Kampfmittelräumung vor. Sie erläuterten beispielsweise die bundesweit uneinheitliche Anwendung von Sondierverfahren sowie Möglichkeiten der umweltgerechten Entsorgung von alter Munition. Das Erfordernis, zu einem bundesweit standardisierten, planmäßigen und auf qualitativ hohen technischen Regelwerken basierenden Vorgehen zu gelangen, wurde seitens der BImA durch die Darstellung ihres Altlasten- und Kampfmittelprogramms hervorgehoben: Nach aktuellem Kenntnisstand sind in den kommenden Jahren auf über 1.300 bundesweit verteilten Liegenschaften der BImA rund 4.600 Maßnahmen mit einem finanziellen Gesamtumfang von rund 750 Millionen Euro Kosten (Brutto) zu stemmen. Über 100 Jahre militärische Nutzungs- und Weltkriegshistorie hinterlassen damit eine Generationenaufgabe.

Per Handschlag zu einem „Bund-Länder-Arbeitskreis“ verabredet: Martin Jürgens, Abteilungsleiter Zentrales Altlastenmanagement der BImA (links), und Robert Mollitor, Sprecher der Räumdienste der Länder. (Foto: BImA)

Ganz frisch vorgestellt

Dass die Kampfmittelräumung Expertise braucht, ist eine viel und seit langem diskutierte Forderung. Den ersten Meilenstein auf dem Weg einheitlicher, anspruchsvoller Qualitätsstandards hat die BImA gemeinsam mit ihren Partnern, der Universität der Bundeswehr München (Uni Bw) und dem Ingenieurtechnischen Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) erreicht: Im kommenden Jahr startet die akademische Zusatzausbildung zur/zum „Fachplanerin/Fachplaner Kampfmittelräumung“ an der Uni Bw. Auf der Kampfmittelfachtagung stellte nun Universitäts-Professor Dr. Conrad Boley (Uni Bw) das Lehrprogramm „ganz frisch“ vor. Zudem wurde auf der Tagung bekannt gegeben, dass sich ein Beirat zur fachpolitischen Verankerung des Ausbildungsganges gründet. Mitglieder sind Martin Kötter (ITVA), Professor Dr. Roland Börger (Bundesministerium der Verteidigung), Bernhard Arenz (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) und Axel Kunze (Vorstandsmitglied der BImA).

Axel Kunze ist zufrieden mit den Ergebnissen der Fachtagung, zu der die BImA gemeinsam mit der Uni Bw, der Leit-OFD, dem ITVA sowie der Deutschen Bahn AG eingeladen hatte. „Wir sind auf einem guten Weg, den begonnenen Schulterschluss zu festigen“, erklärte das BImA-Vorstandsmitglied. Gleichzeitig räumte Axel Kunze ein: „Wir sind aber noch lange nicht am Ziel angekommen, einheitliche Qualitätsstandards sowohl in der Ausbildung wie auch in den Verfahren bundesweit zu etablieren. Wir dürfen jetzt nicht abreißen lassen.“ Hier ruhen die BImA-Hoffnungen auf der Initiierung eines „Bund-Länder-Arbeitskreises“ der Kampfmittelräumdienste der Länder und der BImA. Zu dem Arbeitskreis haben sich Martin Jürgens, Leiter der BImA-Abteilung „Zentrales Altlastenmanagement“, und Robert Mollitor, Sprecher der Räumdienste der Länder, verabredet.

Weitere Informationen: https://konversion-kampfmittel.bundesimmobilien.de/