Aktuelle und kompakte Zusammenfassung der Verbilligungsmöglichkeiten
Informationen zu Verfahrens- und Wertermittlungsgrundsätzen für Kommunen
Bonn, 14. März 2025. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat das gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund im Jahre 2019 veröffentlichte Informationsschreiben für Kommunen aktualisiert. Damit erhalten die Kommunen eine aktuelle und kompakte Zusammenfassung zu den seit 2024 verbesserten Unterstützungs- sowie Verbilligungsmöglichkeiten für einen beschleunigten Kauf von entbehrlichen Bundesimmobilien.

Auf dem Gelände der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne in Münster soll zum Beispiel günstiger Wohnraum entstehen (Visualisierung: Wohn + Stadtbau | Fotograf: Georg Sommer).
Wesentliche Neuerung ist die deutliche Erhöhung des Verbilligungsabschlages auf 35.000 Euro für jede neu geschaffene Sozialwohnung durch die Kommunen.
BImA und Kommunen verfolgen weiterhin gemeinsam das Ziel, Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Ebenso errichtet die BImA als Bauherrin auf eigenen Grundstücken zusätzliche Wohnungen. Die Entwicklungsmöglichkeiten der BImA-Liegenschaften werden umfassend mit den Kommunen vor Ort auf Augenhöhe abgestimmt.
Alles auf einen Blick
Das aktualisierte Informationsschreiben steht ab sofort auf der Homepage der BImA zum Download zur Verfügung.
Ergänzende Informationen über die seit 2024 erweiterten Verbilligungsmöglichkeiten finden Sie hier.