Umweltverträglichkeitsprüfung im Waldumwandlungsverfahren auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) zur Durchführung einer Waldrodung für den Neubau einer Platzrandstraße und die Verlegung einer Schießbahn für Granatmaschinenwaffen der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz.
Die Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (SB GraMaWa) gehören.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahmen ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig.
Mit Schreiben vom 02.05.2024 an den Staatsbetrieb Sachsenforst, Abteilung Obere Forst- und Jagdbehörde, hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG eröffnet und festgestellt, dass für die beantragten Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist.
Das antragstellende Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat zu dem oben genannten Antrag die folgenden entscheidungserheblichen Unterlagen vorgelegt:
Vorhaben Neubau Platzrandstraße:
Unterlage 3 – Erläuterungen
3.2 Allgemeine Baubeschreibung
Unterlage 4 – Öffentlich-rechtliche Zulässigkeit
4.3 Lärmschutzgutachten
Unterlage 5 – Nachweise, Gutachten und Berechnungen
5.1 Geotechnischer Bericht
5.2 Vorstatische Betrachtungen
5.3 Belastungsklassenermittlung
5.4 Wassertechnische Berechnungen
5.5 Tabellarische Übersichten
5.6 Konzept Kampfmittelräumung
Unterlage 6 – Planunterlagen Straßen- und Ingenieurbau
6.1 Karten/Kataster
6.7 Lärmschutz
6.8 Baustellenlogistik
Vorhaben Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffe:
Unterlage 4 – Erläuterungen
4.2 Allgemeine Baubeschreibung
Unterlage 6 – Planunterlagen Straßen- und Ingenieurbau
6.1 Geotechnischer Bericht (Auszug Teil GraMaWa)
6.5 Konzept Kampfmittelräumung
Unterlage 7 – Planunterlagen Straßen- und Ingenieurbau
7.1 Karten/Kataster
Vorhaben Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffe:
Unterlage 7 – Planunterlagen Umwelt
7.1 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)
7.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen
7.2.1 Maßnahmenübersichtspläne
7.2.2 Maßnahmenpläne
7.2.3 Maßnahmenblätter
7.2.4 Vergleichende Gegenüberstellung Eingriffe und Kompensation
7.3 Umweltfachliche Untersuchungen
7.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan
7.3.2 Artenschutzfachbeitrag
7.3.3 Faunagutachten
7.3.4 FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
7.3.4.1 FFH-Verträglichkeitsvorprüfung - FFH-Gebiet „Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen“
7.3.4.2 FFH-Verträglichkeitsvorprüfung - FFH-Gebiet „Neißegebiet“
7.3.4.3 FFH-Verträglichkeitsprüfung - FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Oberlausitz“
7.3.4.4 FFH-Ausnahmeunterlage - FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Oberlausitz“
7.3.5 SPA- Verträglichkeitsvorprüfung
7.3.5.1 SPA-Verträglichkeitsvorprüfung - SPA-Gebiet „Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt“
7.3.5.2 SPA-Verträglichkeitsvorprüfung - SPA-Gebiet „Neißetal“
7.3.5.3 SPA-Verträglichkeitsprüfung - SPA-Gebiet „Muskauer und Neustädter Heide“
7.3.4.4 SPA-Ausnahmeunterlage - SPA-Gebiet „Muskauer und Neustädter Heide“
7.3.6 Waldumwandlungsantrag
7.3.7 Wasserrahmenrichtlinie
Diese Unterlagen sind Gegenstand der öffentlichen Auslegung.
Nähere Auskünfte zu den Vorhaben und der möglichen Entscheidung im Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz erteilen:
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt; E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de,
- der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Bautzen, Ingenieurbau, Fabrikstraße 48, 02625 Bautzen; Ansprechpartnerin: Frau Ina Pyttel; E-Mail: PoststelleB1@sib.sachsen.de.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1) Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen die Vorhaben zur Ausführung gelangen sollen, liegen in den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus.
Die maßgeblichen Planunterlagen liegen im o. g. Zeitraum an den folgenden Orten aus:
- bei der Gemeindeverwaltung Krauschwitz i. d. O. L., Geschwister-Scholl-Str. 100, 02957 Krauschwitz im Bereich des Eingangsfoyers,
- in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel,
- im Rathaus der Gemeinde Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen im Versammlungsraum,
- bei der Stadtverwaltung Rothenburg/Oberlausitz, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/ Oberlausitz im Sekretariat (Raum 102).
Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten:
- Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt unter: https://www.uvp-portal.de/node/4277,
- auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024,
- bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de
- oder bei den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz
schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu den Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).
3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu den Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei den geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Termin erörtert.
6) Die Behörden, der Träger der Vorhaben, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
7) Der Erörterungstermin ist vorgesehen in der KW 42 (14. - 18.10.2024). Zu diesem Termin erfolgt gesonderte Einladung.
8) Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu übergeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durchführung des Erörterungstermins beendet ist.
9) Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
10) Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit die Anwesenden im Erörterungstermin diesem zustimmen.
Nürnberg, den 15.07.2024
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes
Im Auftrag,
Dr. Roland Schmidt