Umweltverträglichkeitsprüfung im Waldumwandlungsverfahren auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) zur Durchführung einer Waldrodung für den Umbau der Automated Multipurpose Machine Gun Range 109 der U.S.-Streitkräfte auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr.

Die U.S.-Streitkräfte planen auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr Infrastrukturmaßnahmen, hierzu gehört der Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109. Sie soll für den Einsatz von Maschinengewehren auf den neuesten militärischen Stand gebracht und zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand ausgebaut werden. Für die Baumaßnahme ist die Rodung einer an die Schießbahn angrenzenden Waldfunktionsfläche erforderlich.

Die Landesbaudirektion Bayern hat mit Schreiben vom 24.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahme

Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109 zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109)

ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig.

Mit Schreiben vom 08.07.2024 an die Landesbaudirektion Bayern hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG bestätigt und festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist.

Die antragstellende Landesbaudirektion Bayern hat zu dem oben genannten Antrag die folgenden entscheidungserheblichen Unterlagen (Stand: September 2024) vorgelegt:

Landschaftspflegerischer Begleitplan

  • Textteil
  • Karte Bestand und Konflikte
  • Karte Maßnahmen
  • Karte Ausgleichsmaßnahmen

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

  • Textteil
  • Faunistische Erhebungen

FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Ausnahmeprüfung FFH-Gebiet 6336-301

  • Textteil
  • Übersichtskarte 1:100.000
  • Karte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele / Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • Karte Maßnahmen zur Kohärenzsicherung

FFH-Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiet 6336-401

  • Textteil
  • Übersichtskarte 1:100.000

Umweltverträglichkeitsprüfung

  • UVP-Bericht

Diese Unterlagen sind Gegenstand der öffentlichen Auslegung.


Nähere Auskünfte zu dem Vorhaben und der möglichen Entscheidung im Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz erteilen:

  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt; E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de,
  • die Landesbaudirektion Bayern, Marktplatz 30, 96106 Ebern;
    E-Mail: poststelle@lbd.bayern.de

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1) Die maßgeblichen Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen in den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. in der Zeit vom 02.10.2024 bis 04.11.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht aus.

Die maßgeblichen Planunterlagen liegen im o. g. Zeitraum an den folgenden Orten aus:

  • bei der Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1, 92655 Grafenwöhr im 2. OG des Rathauses, Raum 11,
  • Stadtverwaltung Eschenbach i. d. OPf., Marienplatz 42, 92676 Eschenbach i. d. OPf. im 1. OG des Rathauses,

Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten:

2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 04.12.2024, 

  • bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de
  • oder bei den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf.

schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 

4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Präsenztermin oder im Rahmen einer Online-Konsultation erörtert.

6) Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin oder der Online-Konsultation gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

7) Der Erörterungstermin oder die Durchführung einer Online-Konsultation ist vorgesehen in der KW 51 (16 - 20.12.2024). Zu diesem Termin erfolgt gesonderte Einladung.

8) Die Teilnahme am Präsenztermin oder der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu übergeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durchführung des Erörterungstermins oder der Online-Konsultation beendet ist.

9) Der Erörterungstermin oder die Online-Konsultation ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit die Anwesenden diesem zustimmen.


Nürnberg, den 25.09.2024
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes
Im Auftrag,
Dr. Roland Schmidt

Downloads

Landschaftspflegerischer Begleitplan | Bestand und Konflikte

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FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Ausnahmeprüfung für das FFH-Gebiet 6336-301 „US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“

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FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFHVP) für das Vogelschutzgebiet 6336-401 „US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“

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FFH-Verträglichkeitsprüfung | FFH-Ausnahmeprüfung | Maßnahmen zur Kohärenzsicherung

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FFH-Verträglichkeitsprüfung | Lebensraumtypen und Arten | Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Vermeidungsmaßnahmen

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FFH-Verträglichkeitsprüfung DE 6336-301 | FFH-Gebiet "US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr" | Übersichtskarte

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Landschaftspflegerischer Begleitplan | Ausgleichsmaßnahmen

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmen

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UVP-Bericht

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FFH-Verträglichkeitsprüfung DE 6336-401 | Vogelschutzgebiet "US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr" | Übersichtskarte

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

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Faunistische Untersuchungen | Methoden und Ergebnisse

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