Informationen zum ELM

Mit dem „Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImA-Errichtungsgesetz“ vom 9. Dezember 2004 (BImAG) wurde der BImA unter anderem die Aufgabe übertragen, die von den Dienststellen der Bundesverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzten Liegenschaften (Dienstliegenschaften) zu verwalten.

Nahezu alle inländischen Dienstliegenschaften wurden schrittweise ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2013 in das Eigentum der BImA und das ELM überführt. Ziel des ELM ist die optimale Unterbringung der Dienststellen des Bundes. Die Bewirtschaftung der Dienstliegenschaften erfolgt unter wirtschaftlichen und funktionalen Gesichtspunkten in einem Vermieter-Mieter-Modell. Die hierdurch erreichte Kostentransparenz bietet Anreiz für einen effizienten Umgang mit der Ressource Immobilie.

Das ELM

ermöglicht

  • eine effiziente Nutzung des Immobilienbestandes durch ein ressortübergreifendes Flächenmanagement
  • Einsparungen für den Bundeshaushalt durch Kostentransparenz und Synergieeffekte
  • dem Nutzer ein Höchstmaß an Flexibilität bei seiner Unterbringung

und umfasst

  • kaufmännisches FM
  • technisches FM
  • infrastrukturelles FM
  • Bauen und Sanieren

Aufgrund unterschiedlicher Nutzerprofile wird zwischen den zwei Leistungspaketen ELM „Klassik“ und ELM „Bundeswehr“ unterschieden. Hierbei werden von der BImA im Rahmen des Facility Managements folgende Aufgaben wahrgenommen:

ELM „Klassik“

  • Betrieb der Immobilie
  • Bewirtschaftung, Bauunterhaltung
  • Realisierung von Bauvorhaben (Bauherrenfunktion)
  • Neuunterbringung im Rahmen von Erkundungsverfahren / Deckung des Flächen- und Raumbedarfs

durch

  • Vermietung einer eigenen Liegenschaft der BImA
  • Anmietung einer Liegenschaft von einem Dritten
  • Neubau durch die BImA als Bauherrrin Eigenbau des Bundes
  • Projekt in Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP)
  • Ankauf einer Liegenschaft

ELM „Bundeswehr“

  • Bauunterhaltung
  • Realisierung von nicht-militärischen Baumaßnahmen (Bauherrenfunktion)
  • Begleitung von militärischen Baumaßnahmen (Vertretung der Eigentümerinteressen, Beratungen)
  • Deckung des Flächen- und Raumbedarfs

durch

  • Vermietung einer eigener Liegenschaft der BImA
  • Anmietung einer Liegenschaft von einem Dritten
  • Neubau durch die BImA oder den Bund als Bauherrin