Fischerei

Verpachtung Angelscheine

Die Fischerei im Geschäftsbereich Bundesforst erfolgt extensiv unter Berücksichtigung der großen Bedeutung der Gewässer für den Naturhaushalt sowie den Biotop- und Artenschutz.

Fischerei im Bundesforst

Wo es die besonderen Zweckbindungen der Bundesliegenschaften zulassen, werden die Gewässer verpachtet bzw. Angelscheine durch die Bundesforstbetriebe ausgestellt.