Beschwerdemanagement für FSC-zertifizierte Flächen
Verfahrensregel beim Bundesforst
Waldflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden teilweise nach den Standards der gemeinnützigen Nicht-Regierungsorganisation Forest Stewardship Council (FSC) nachhaltig bewirtschaftet. Solche Flächen werden von den vor Ort zuständigen Bundesforstbetrieben Vorpommern-Strelitz und Trave betreut. Ab sofort gibt es auch beim BImA-Geschäftsbereich Bundesforst das entsprechende Beschwerdemanagement, das in den aktualisierten FSC-Standards gefordert ist.
Bei den FSC-zertifizierten Wäldern steht eine umweltfreundliche, sozialförderliche und ökonomisch tragfähige Bewirtschaftung im Vordergrund. Nachdem die neuen FSC-Standards 3.0 in Kraft getreten sind, hat der Bundesforst nun das geforderte Beschwerdemanagement eingeführt.
Systematischer Problemlösungsprozess
Ab sofort gehen Beschwerden sowie allgemeine Rückmeldungen, die die Nutzung der BImA-Waldflächen nach dem FSC-Zertifizierungsstandard betreffen, zunächst zentral beim Bundesforst ein und werden hier direkt an die verantwortlichen Stellen der zuständigen Bundesforstbetriebe weitergeleitet.
Der Bundesforst garantiert, innerhalb von vier Wochen auf die Beschwerde zu reagieren und legt dabei das weitere Verfahren dar, wie diese bearbeitet wird. In diesem Zusammenhang wird eine individuelle Frist zwischen dem Bundesforst und dem verantwortlichen Bundesforstbetrieb festgelegt – abhängig vom Ausmaß der Beschwerde. An dem Problemlösungsprozess werden dann alle relevanten Interessensgruppen beteiligt. Der interne Umgang mit der Beschwerde sowie alle daraus resultierenden Arbeitsvorgänge erfolgen ausschließlich schriftlich per E-Mail, damit die Beschwerdebearbeitung inklusive Problemlösung dokumentiert und nachvollziehbar ist. Abschließend nimmt der Bundesforst schriftlich zu der Beschwerde Stellung.
Feedback erwünscht
Beschwerden und allgemeines Feedback zu den FSC-zertifizierten Flächen des Bundesforstes sowie Hinweise zu dieser Verfahrensegel können hier abgegeben werden.