Bescheid zum Waldumwandlungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung: Truppenübungsplatz Oberlausitz, Infrastrukturmaßnahmen Neubau Platzrandstraße und Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen; Zulässigkeit der Waldumwandlung; Auslage des Bescheids.
Die Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (GraMaWa) gehören.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes - beantragt, für die Vorhaben
- Neubau Platzrandstraße
- und Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen
der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz ein Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Zusätzlich hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen mit Schreiben vom 21.11.2024 die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt.
Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 29.11.2024 dem Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen.
Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet.
Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen.
Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 02.12.2024 bis zum 16.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt.
Ferner wird der Bescheid ab dem 02.12.2024 bis zum 16.12.2024, auch im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt:
- auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt (UBA) auf der Homepage unter https://www.uvp-portal.de/node/4277
Nürnberg, den 29.11.2024
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes -
Im Auftrag
Dr. Roland Schmidt