Bescheid zum Waldumwandlungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr

Öffentliche Bekanntmachung

Truppenübungsplatz Grafenwöhr, Umbau der Mehrzweckschießanlage 109; Zulässigkeit der Waldumwandlung; Auslage des Bescheids.

Die U.S.-Streitkräfte planen auf den Truppenübungsplatz Grafenwöhr Infrastrukturmaßnahmen, hierzu gehört der Umbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109. Sie soll für den Einsatz von Maschinengewehren auf den neuesten militärischen Stand gebracht und zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand ausgebaut werden. Für die Baumaßnahme ist die Rodung einer an die Schießbahn angrenzenden Waldfunktionsfläche erforderlich.

Die Landesbaudirektion Bayern hat mit Schreiben vom 24.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahme

Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109 zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109)

ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Zusätzlich hat die Landesbaudirektion Bayern mit Schreiben vom 20.01.2025 die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt.

Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 24.01.2025 dem Antrag der Landesbaudirektion Bayern auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen.

Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet.

Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen.


Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 10.02.2025 für die Dauer von zwei Wochen in den Städten Grafenwöhr und Eschenbach i. d. Opf. im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Ferner wird der Bescheid ab dem 27.01.2025 bis zum 10.02.2025, auch im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt:

Nürnberg, den 27.01.2025
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes -
Im Auftrag
Dr. Roland Schmidt